Nichtwohngebäude

Gebäudeart & Nutzfläche

Handelt es sich um ein öffentliches Gebäude in behördlicher Nutzung und starkem Publikumsverkehr* mit einer Nutzfläche über 250 m²?

Ja Nein

*) Hinweis
Nach der Begriffsbestimmung der Energieeinsparverordnung sind Nutzflächen mit starkem Publikumsverkehr öffentlich zugänglich und werden während ihrer Öffnungszeiten von einer großen Zahl von Menschen aufgesucht. Solche Flächen können sich insbesondere in öffentlichen oder privaten Einrichtungen befinden, die für gewerbliche, freiberufliche, kulturelle, soziale oder behördliche Zwecke genutzt werden.

Ihre Eingaben

Denkmalschutz: nein

Gebäudetyp: Nichtwohngebäude

Vermietung/Verkauf: nein